Seit Januar 2002 gilt das Prostitutionsgesetz, das die rechtliche und soziale Stellung von Prostituierten verbessern und einem normalen Arbeitsverhältnis angleichen sollte. Dazu wurde geregelt, dass die Entgeltforderung einklagbar sein soll, dass Prostituierte regulär in Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen aufgenommen werden sollen und dass Zuhälterei straflos bleibt, wenn der Prostituierten…
